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Pflegefall

Das hier ist keine Seite mit den üblichen Fotos, mit den Hinweisen auf nette, unterhaltsame Möglichkeiten oder sonstwie spaßig oder unterhaltsam (vielleicht abgesehen von den Anekdoten in Zusammenhang mit deutschen - speziell Berliner und Umland - Behörden). Nein, tatsächlich ist meine Mutter im Winter 2002/2003 zum Pflegefall geworden. Hier nun sind so einige Dinge verarbeitet die man wissen sollte, oder mit denen man umgehen muss.

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Rechte

Das erste böse erwachen gibt es in dem Moment, in dem man feststellt, daß einem weder der Status Sohn (wahlweise Tochter), noch die theoretische Erblinie, also jedweder Verwandheitsgrad, eine Hilfe ist, wenn der Elternteil - im Schadenfall auch noch verwitwet - schwer erkrankt und keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann.

KEINE

Ja das ist tatsächlich richtig: Man hat keinerlei Möglichkeiten Entscheidungen zu treffen. Die Entscheidung über die Gefährdung von Leib und Leben darf glücklicherweise der behandelnde Arzt treffen, man selber aber nicht. Jede Entscheidung die aber weder Leib noch Leben gefährdet darf dann niemand treffen, BIS ein:

Betreuer

definiert wurde. Bei schweren Erkrankungen stellt das versorgende Krankenhaus diesen Antrag in der Regel sofort und die Gerichte entscheiden innerhalb von 3-5 Tagen über diese Eilanträge. Das

Amtsgericht

ist die zuständige Instanz, die unser Staat hierfür vorsieht. Ein Betreuer kann ein Angehöriger sein, aber auch ein Berufsbetreuer - sofern sich im Familienkreis niemand findet, der sich dieser nicht gerade einfachen Aufgabe stellen will oder kann. Übrigens ist es von besonderer Bedeutung, daß das zuständige Amtsgericht immer das am Aufenthaltsort ist. Verlegt man also einen Angehörigen in einen anderen Zuständigkeitsbereich, dann wandert erstmal die Akte - und das kann dauern. Das aktuell zuständige Amtsgericht holt nämlich erstmal die Zustimmung zur Aktenweitergabe ein bzw. man kann mit einer Vierzehntage-Frist der Aktenverlegung widersprechen. Solange passiert also im Zweifel gar nichts. Dann bestätigt einem das Amtsgericht noch die Aktenverlegung das kann schon mal vier Wochen dauern...). Anschliessend addiere man die Transportzeit (1 Woche ?) sowie die Kenntnisnahme am neuen Ort der Zuständigkeit dazu und dann hat man eine ungefähre Vorstellung vom zeitlichen Verlauf ... Ist jedenfalls nicht besonders hilfreich, wenn dringende Entscheidungen zu treffen sind (z.B. Wohnungsauflösung, etc.)

Betreuer

erhalten unterschiedliche Ermächtigungen (Kraft Gerichtsbeschluß). I.d.R. werden diese getrennt oder bei schweren und eindeutigen Fällen auch komplett vergeben. Eine Ermächtigung kann z.B. gelten für:
Die Sorge für die Gesundheit des Betroffenen
Die Aufenthaltsbestimmung
Die Regelung von Behörden- und Versicherungsangelegenheiten
Die Vermögenssorge

Gesundheit

Damit darf/muss man z.B. Eingriffe, die nicht Lebensnotwendig aber u.U. medizinisch sinnvoll sind, entscheiden.

Aufenthalt

Damit kann man entscheiden, welches Krankenhaus, welche Reha oder welche Pflegestätte ausgewählt werden.

Behörden / Versicherung

Dienlich bei stellen von Behindertenanträgen, bei der Abstimmung mit Kranken- und Pflegeversicherungen.

Vermögen

Verwaltung des Kontos, Zahlung der Rechnungen, Änderung von Daueraufträgen, usw.

Wohnungs- auflösung

Hierfür braucht man aber zum Beispiel eine gesonderte Genehmigung des Amtsgerichtes (in diesem Fall auch althergebracht Vormundschaftsgericht genannt)

Ein kleines Inhaltsverzeichnis:

Wohnung

Behörden

Anekdote Medizinischer Dienst der Krankenkassen

Anekdote Landeseinwohneramt

Anekdote Rentenservice (Deutsche Post)

Bank + Verträge

Pflegeheime

Alternative Konzepte

Kostenbeispiel der Pflegekonzepte

Pflegeversicherung

Erfolgreiche Therapiekonzepte

Weniger erbauliche Anekdote aus dem klinischen Aufenthalt (oder: Was einem so in Kliniken passiert...)