Angesichts dessen, das:
- zwei schwere Hirn-Operationen (aneurysma-clipping) mit - Verlust der Sprach- und Verstehensfähigkeit - eine linksseitigen Lähmung (Bein und Arm schwer beeinträchtigt)
- gestörte Schluckreflexe die Nahrungsaufnahme behindern - somit ein künstliche Ernährung mittels einer sog. PEG-Magensonde notwendig ist - Inkontinenz und ein vorhandener
- Diabetes Mellitus Typ2 (Insulinbasiert) und - schwere psychische Beeinträchtigung (Apalliker-Syndrom)
nicht ausreichen um eine Härtefalleinstufung der Pflegeversicherung zu erreichen, fragt man sich, was einen Härtefall denn wohl ausmachen soll ?
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