Startseite
Berlin & Co
Thermen
Abenteuer
Reisen
Emotions
Wertvoll
Drachen
Fanpost
Autos :-)
Bücher
Musik
Pflegefall
Impressum
Pflegeversicherung

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Stufen

der Pflegeversicherung

I

 

II

 

III

1.432 € monatliche maximale Zuzahlung

III

Angesichts dessen, das:

- zwei schwere Hirn-Operationen (aneurysma-clipping) mit
- Verlust der Sprach- und Verstehensfähigkeit
- eine linksseitigen Lähmung (Bein und Arm schwer beeinträchtigt)
- gestörte Schluckreflexe die Nahrungsaufnahme behindern
- somit ein künstliche Ernährung mittels einer sog. PEG-Magensonde notwendig ist
- Inkontinenz und ein vorhandener
- Diabetes Mellitus Typ2 (Insulinbasiert) und
- schwere psychische Beeinträchtigung (Apalliker-Syndrom)

nicht ausreichen um eine Härtefalleinstufung der Pflegeversicherung zu erreichen, fragt man sich, was einen Härtefall denn wohl ausmachen soll ?

III + Härtefallregelung

Hierfür kommt dann ja wohl nur eine Querschnittslähmung halsabwärts in Frage oder das konservieren eines Verstorbenen ... ?

Zurück zum Inhaltsverzeichnis