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MdK

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Das ist eine ganz tolle Einrichtung. Diese betriebswirtschaftliche Funktion der Krankenkassen beurteilt, ob sich ein finanzieller Aufwand am Menschen rechnet oder wohl eher nicht. Angesichts leerer Kassen ist die Antwort in schwierigen Fällen natürlich klar - es lohnt sich möglichst nicht. Längst steht ja nicht mehr der Mensch im Mittelpunkt der Behandlung sondern ausschließlich die Kosten im Mittelpunkt der wirtschaftlichen Bedürfnisse der Krankenkassen.

 

Besonders apart an diesen Umständen ist allerdings die Statistik. Die Krankenkassen sind ja stets bemüht die Kosten der Behandlungen zu senken (man sehe nur die Krankenhausdiskussion). Interessanterweise sind aber 30% der Kosten des Gesundheitswesen (und damit der Krankenkassen) die Kosten der Selbstverwaltung der Krankenkassen! Ebenso spannender Weise haben sich die Vorstände der Kassen in letzter Zeit gehörige Gehaltserhöhungen gegönnt, während die Bediensteten der Krankenhäuser teilweise Null-Runden hinnehmen mussten. Nun soll das aber keine allgemeine Abstrafung sein, denn wie dieser Erfahrungsbericht zeigt, gibt es auch noch rühmliche Ausnahmen.

Was tut der MdK ?

Der MdK überprüft u.a. die Aufwendungen in Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten im Verhältnis zu den therapeutischen Fortschritten. Diese Fortschritte sollte ein behandelnder Arzt darstellen können, um jeweils eine Verlängerung der sogenannten Kostenübernahme (die Kasse erklärt sich damit einverstanden die Rechnungen des Krankenhauses oder Reha zu bezahlen) zu erreichen. Kann er dies nicht, so muss die Behandlung enden. Zur Dokumentation der Behandlungsfortschritte ist der Arzt gezwungen 14-täglich bis wöchentlich (!) einen entsprechenden Fortschrittsbericht einzureichen um die weitere Kostenübernahme sicher zu stellen.

 

Im Falle meiner Mutter hat der MdK beim ersten mal doch immerhin ganze fünf Wochen benötigt, um festzustellen, das eine weitere Behandlung nicht lohnend erscheint. Wenn in fünf Wochen nichts passiert, dann passiert wohl sowieso nichts mehr (im übrigen nach zwei schweren Eingriffen am Gehirn - da wäre etwas Zeit eventuell hilfreich).

Nachtrag

Grundsätzlich sieht sich natürlich eine Reha unter Umständen mit so schweren Fällen konfrontiert, das es im Einzelfall zum Zeitpunkt einer Anschlußheilbehandlung tatsächlich schwierig bis unmöglich sein kann, entsprechende Fortschritte zu erzielen. Im Einzelfall - so auch in diesem - muss man mit dem Kenntnisstand nach 15 Monaten anerkennen, das die Beurteilung ggf. richtig war oder die Umfeldbedingungen keine besseren Resultate zuließen (Siehe hierzu gesonderte Beschreibung unter Therapie)

 

Trifft der MdK so eine Entscheidung, hat man im günstigsten Fall 2 Wochen und im schlechtesten Fall eine Woche Zeit, um sich einfallen zu lassen, was man denn nun mit seinem Angehörigen anfängt. Stellt man sich also nicht seelisch von vorneherein auf den schlimmsten Fall ein und bereitet diesen vor, dann kann man eventuell innerhalb einer Woche zusehen, wie man seinen Angehörigen - der einem ja i.d.R etwas bedeutet - in einem Pflegeheim unterbringt. Für besondere “Notfälle” d.h. kurzfristig beendete Kostenübernahmen gibt es allerdings mit Unterstützung der Krankenkasse sogenannte “Interims-Pflege”, d.h. die vorübergehende pflegerische Unterbringung bis zur endgültigen Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung.

Was tut der MdK noch ?

Er legt ggf. die Einstufung in eine der Klassen der Pflegeversicherung fest. Dieser Vorgang ist von immenser Bedeutung für den Versicherten und den Angehörigen/Betreuer, da sich hieraus die Zuzahlungsleistung der Pfegeversicherung ableitet. Allerdings auch die Kostenbelastung im Falle einer stationären oder ambulanten Versorgung.

Warum ist das wichtig ?

Die Pflegegesetzgebung sieht folgendes vor: Der Leistungserbringer (Pflegeheim, Ambulanter Pflegedienst) darf mit dem Versicherten nur den Betrag abrechnen, der nicht durch die Stufe der Pflegeversicherung abgedeckt ist. Den Betrag der Pflegeversicherung muss er ggf. zwischenfinanzieren. Klar ? Nein ? Gut ein Beispiel:

 

Die Gesamtkosten für eine stationäre Pflege in und um Berlin bewegen sich zwischen 2.700 und 3.700 Euro pro Monat. In der Pflegestufe III würde der Versicherte über die Pflegeversicherung 1.432 Euro Zuzahlung erhalten. Diesen Betrag kann und muss der Leistungserbringer mit der Versicherung direkt abrechnen und somitaus eigener Tasche zwischenfinanzieren, bis die Einstufung der Versicherung tatsächlich vorliegt. Daher nehmen Pflegeeinrichtungen vorzugsweise nur eingestufte Personen auf oder setzen übergangsweise eine möglichst niedrige Pflegestufe an, um die eigene Zwischenfinazierung möglichst niedrig zu halten. Für den Versicherten bedeutet dies einen immensen finanziellen Aufwand und eventuell sogar den Gang zum Sozialamt.

Dauer

Im Gegensatz zur üblicherweise sehr dynamischen und schnellen Ablehnung weiterer Behandlungsleistungen dauert die Begutachtung schonmal ein paar Wochen (bis es endlich einen Termin gibt). Dies ist umso unverständlicher, als ja die Aktenlage problemlos die Ablehnung weiterer Behandlungsmittel zuläßt aber aus unerfindlichen Gründen nicht im Umkehrschluß nahtlos eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Merkwürdig ? Na ja, nicht wirklich - sind es doch bei den Versicherern tatsächlich zwei verschiedene MdKs. Einer für die Behandlung und einer für die Pflege. Fragt sich nur warum die nun auch noch eine eigene Verwaltung, eigene Gutachter usw. brauchen aber nicht in der Lage sind, die Vorgänge durchzureichen um das Verfahren zu vereinfachen - was natürlich auch wieder Kosten sparen würde. Aber das macht ja keinen Sinn, die Gelder würden ja sowieso nur denen zugute kommen, die eine Versorgung benötigen und letztendlich die Beiträge finanzieren.

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