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Eine kleine Geschichte über Sinn und Unsinn von behördlichen Regelungen und dem armen Bürger (B):

Als guter Sohn und Betreuer wollte ich im Rahmen des notwendigen Umzuges meiner Mutter nach schwerer Erkrankung ihren Wohnsitzwechsel anmelden. Man beachte in diese Zusammenhang meine Doppelrolle als Sohn und Betreuer.

B:

Guten Tag, ich möchte den Wohnsitzwechsel meiner Mutter anmelden

Sachbearbeiter (SB):

Ihre Wartenummer ? Danke. Wir brauchen bitte ihren Ausweis, die Vollmacht und den neuen Mietvertrag. Haben Sie den Ausweis Ihrer Mutter dabei ?

B:

Eine Vollmacht gibt es nicht, ich bin der vom Amtsgericht eingesetzte Betreuer. Hier haben Sie meinen Ausweis, den Betreuerausweis, den Erweiterungsbeschluß (nicht alle Erweiterungen werde unbedingt in den Betreuerausweis nachgetragen - oft folgen Erweiterungen auf dem Postwege als Beschlüße), sowie den Ausweis meiner Mutter.

SB:

Ich brauche auch den unterschriebene Mietvertrag (nicht älter als drei Monate)

B:

Hoppla, da habe ich ein Problem. Laut Information des Landeseinwohneramtes sollen Ummeldungen binnen drei Wochen nach Umzug erfolgen - ich habe aber den unterschriebene Mietvertrag noch nicht vom Vermieter zurück. Dafür habe ich Ihnen die Bestätigung der ehemaligen Verwaltung über das Ende des Mietverhältnisses mitgebracht, sowie ein Schreiben des Pflegedienstes über die erbrachten Leistungen am neuen Wohnort.

SB:

Das können wir so leider nicht annehmen. Der neue Mietvertrag muss unterschrieben sein.

B:

Nur damit ich das richtig verstehe. Ich bin der eingesetzte Betreuer und mache mir die Mühe hier zu erscheinen (Urlaubstag !). Ich erkläre Ihnen schriftlich, das meine Mutter nicht mehr an der registrierten Adresse wohnt (Dieser Termin fand im März statt, die Bestätigung zum Ende des Mietverhältnisses erfolgte per 28.2.). Ich weise Unterlagen nach, nach denen meine Mutter sich in einer neuen Wohnung aufhält und sie brauchen eine Unterschrift vom Vermieter ?

SB:

Ja.

B:

Gut kann ich verstehen, aber woher wissen Sie denn, das auf dem Mietvertrag wirklich jemand aus der Hausverwaltung unterschrieben hat.

SB:

Das können wir nicht wissen, aber wir brauchen den unterschriebenen Mietvertrag.

B:

Aha. Na gut, ich gehe mal eben auf den Flur und unterschreibe den Mietvertrag.

SB:

Na das geht aber nicht !

B:

Warum nicht ? Sie wissen doch sowieso nicht, wer da unterschreibt ? Ich kann ja auch jemanden im Wartezimmer kurz bitten ?

SB:

Na, warten Sie erstmal noch kurz ich frage mal meinen Vorgesetzten, ob das auch mit den vorhanden Unterlagen geht.

 

SB geht ab in Nebenraum. Weckt Vorgesetzten. Führt kurzes Gespräch und erscheint wieder (Gespräch war sehr kurz - der Kollege wollte sich wohl wieder hinlegen, aber auch auf keinen Fall sein Zimmer verlassen um mit dem ungeliebten Pöbel direkt zu konferieren).

SB:

Also es geht nur mit dem von der Verwaltung unterschriebenen Mietvertrag.

B:

Leihen Sie mir mal Ihren Kugelschreiber ?

SB:

Nein, so geht das nicht. Fahren Sie doch mal eben dort vorbei und kommen dann wieder. Sie brauchen auch keine neue Wartenummer ziehen.

B:

Also das werde ich ganz sicher nicht tun, ich fahre doch jetzt nicht wegen einer Unterschrift, deren Authenzität sie ohnehin nicht prüfen können, durch die halbe Stadt.

SB:

Lassen Sie Sich doch kurz eine Faxbestätigung schicken.

B:

Das ist eine gute Idee. Nur kann ich mir das ja auch gleich selber schicken, denn Sie kennen das eventuelle aussehen eines Briefbogens der Verwaltung ebensowenig, wie Sie die Authenzität einer Unterschrift beurteilen können.

SB:

Also jedenfalls können wir Ihnen so nicht helfen.

B:

Ist gut, kein Problem. Dann kann die Verwaltung dieses Bundeslandes ja die nächsten Jahre weiter annehmen, das meine Mutter noch an Ihrer alten Adresse wohnt. Irgendwann kommt ja mal wieder eine Volkszählung, dann können Sie die Daten ja korrigieren.

 

ABGANG

Anmerkung:

Ein paar MONATE später habe ich meine Mutter dann aber doch noch umgemeldet. Man braucht ja schonmal eine korrekte Adresse für Ämter, Behörden, Lieferanten oder die Bank, so kommt denn der Staat (das Land) doch zu seinen Gebühren und Informationen.

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