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Pflegefall
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Kostenbeispiele

Position

Pflegeheim (Pflegestufe III)

Demenz-WG (Pflegestufe III)

Demenz-WG (Pflegestufe II)

Bemerkungen

Kosten (Berlin)

Euro

Euro

Euro

+ Umland

Pflegekosten von

2700

3500

2800

Musterwerte

Pflegekosten bis

3700

4200

3500

Musterwerte

Mittelwert

3000

3800

3100

Musterwerte

Haushaltsgeld z.B. Lebensmittel

inkl.

200

200

WG-Anteil

Miete

inkl.

400

400

Mittelwert, 20 m2

Nebenkosten (Taschengeld)

50

50

50

Zeitungen, etc.

Nebenkosten (z.B. Medikamenten- zuzahlung)

50

50

50

3-4 Medikamente

Sonstiges

?

?

?

Glühlampen, etc.

Summe Kosten

3100

4500

3800

ca-Werte

Einnahmen

 

 

 

 

Arbeitsentgelte

?

?

?

 

Renten

?

?

?

 

Pflegeversicherung

1432

1432

 

ges. geregelt

Sozialamt * (begleitende Pflege)

ermitteln

ermitteln

ermitteln

 Musterrechnung

Angehörige (Kinder)

ermittelt Soz.Amt

ermittelt Soz.Amt

ermittelt Soz.Amt

ges. geregelt

Summe Einnahmen

n

n

n

 

Differenz

 

 

 

i.d.R. negativ

* Hinweise zur Sozialhilfe:

Das Antragsverfahren zur begleitenden Unterstützung bei Pflegeleistungen ist recht einfach. Die entsprechenden Abteilungen der Bezirksämter sind i.d.R. ohne Wartezeit und Terminvereinbarung in Anspruch zu nehmen, da deren Klientel überlicherweise nicht persönlich erscheint. Daher kann man ein kurzes Informationsgespräch mit einer Modellrechnung vor Ort durchführen, sofern man die Rahmenbedingungen der finanziellen Situation verfügbar hat. Die Sozialhilfestellen der Bezirksämter haben allerdings nur sehr wenige Stunden publikumsverkehr, da wie dargestellt die meisten Vorgänge ohnehin schriftlich abgewickelt werden. Es empfiehlt sich daher die Öffnungszeiten telefonisch abzufragen.

Ablauf:

1) Für die Antragstellung messen folgende Punkte erfüllt sein:
a) Die laufenden Einkünfte reichen zur Deckung der Pflegeleistungen nicht aus.
b) Vorhandenes Vermögen wurde bis zur Einkommenschutzgrenze von 2301 Euro zur Deckung der Kosten eingesetzt.
c) In diesem Moment - bzw. kurz vorher - kann der Antrag gestellt werden. Vorher macht keinen Sinn, bzw. wird vom Amt auf Termin gelegt oder nicht angenommen.

2) Die Vermögenswerte bzw. -bewegungen des Antragstellers sind sechs (6) Monate rückwirkend nachzuweisen (Nachvollzug der Verwendung vorhandener Eigenmittel).

3) Das Sozialamt beginnt ggf. sofort mit der Leistung.

4) Angehörige in erster Linie (Kinder) werden einer Prüfung auf Zuzahlungsverpflichtung unterzogen. Diese erfolgt durch eine andere Stelle des Sozialamtes und das Verfahren beginnt mit der Bewilligung der Sozialhilfe für den Pflegefall.

Es gelten die gleichen sechs Monatsfristen rückwirkend.

5) Die Rechnungsstellung durch den Pflegedienst wird ab Inanspruchnahme Sozialhilfe dreiteilig vorgenommen:
a) An die Pflegeversicherung.
b) An das Sozialamt (gemäß der Höhe des Zuzahlungsbescheides).
c) Der Restbetrag an den Pflegefall/Betreuer zur Deckung aus Eigenmitteln (laufendem Einkommen).

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