Der Rentenservice der Deutsche Post AG - Ein Verwaltungsakt, den das Leben schreibt:
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Für den Fall, das man sich entscheidet, die Bankverbindung einer betreuten Person zu wechseln, ist es notwendig den Rentenversicherungsträger aber auch den Rentenservice der Deutschen Post zu informieren.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
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Angaben:
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Die Postabrechnungs- und die Postrentennummer ist bei Schriftwechsel immer anzugeben:
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steht auf jedem Schreiben, z.B. den Rentenanpassungsbenachrichtigungen.
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Kopien des Betreuerausweises und ggf. ergänzende Beschlüsse müssen entweder:
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Im Original
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(werden zurückgesendet)
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Duch eine “zur Führung eines öffentlichen Siegels berechtigte Stelle” beglaubigt
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oder
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Auf einem Postamt (kostenlos) beglaubigt ...
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... und eingeschickt werden.
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Jetzt können aber unvorgesehene Komplikationen eintreten und diese möchte ich doch mal kurz loswerden:
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Brief an Rentenservice
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Ich schickte also dem Rentenservice ein Brief mit den neuen gültigen Angaben. Dieser enthielt:
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Name und Postabrechnungs- sowie Postrentennummer der Versicherten
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Die neue Anschrift
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Die neue Bankverbindung
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und bekam zurück ein Anschreiben:
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Auf dem Fragebogen wurden dann folgende Daten erhoben:
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Neue Anschrift des Versicherten ?
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Ist der Versicherte kürzlich umgezogen ? Wofür habe ich eigentlich den o.a. Brief hingeschickt ?
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Von welcher Niederlassung Renten Service wird die Rente bezahlt ?
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Warum habe ich den Brief wohl an die Zahlstelle Berlin geschickt ?
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Ist die Adresse in unserem Anschreiben richtig vermerkt ?
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Mal abgesehen davon, das auf dem Anschreiben des Rentenservice keine Adresse der Versicherten angegeben war - warum habe ich wohl die neue Adresse im o.a. Anschreiben vermerkt ?
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Besonders schön war aber tatsächlich die folgende Angabe auf dem Fragebogen:
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Die Änderungsbestätigung
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Kam dann übrigens unter exakt der ursprünglich angegebenen Postrentennummer im ersten Schreiben...
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Nun ja ..................
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